EIN "HEISSES" EISEN:
Was haben Sie als „normales" Unternehmen mit der Künstlersozialkasse zu tun?
 Gar nichts, werden Sie denken. Aber weit gefehlt: Wer künstlerische oder publizistische Leistungen von beispielsweise selbstständigen Designern, Grafikern, Textern oder Fotografen für seine werblichen Aktivitäten verwendet, ist ein sogenannter Verwerter und muss eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) leisten.
Bemessungsgrundlage sind das an den selbstständigen Künstler oder Publizisten bezahlte Honorar und die Nebenkosten.
Wenn Sie beispielsweise einen Prospekt, eine Anzeige oder einen Internetauftritt von einem selbstständigen Grafiker erstellen lassen, müssen Sie neben dem Honorar an den Grafiker auch noch eine zusätzliche Abgabe in Höhe von derzeit 4,3% (2005: 5,8 %!) an die Künstlersozialkasse leisten! Diese gesetzliche Abgabe können Sie weder auf den „Künstler" abwälzen noch vertraglich ausschließen.
Das Problem ist, dass die meisten Unternehmen nichts von ihrer Abgabepflicht wissen. Wer sich aber, auch aus Unwissenheit, nicht selbst bei der KSK meldet, riskiert neben anfallenden Nachzahlungen aus den Vorjahren zudem noch ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.
Nur bei Aufträgen an juristische Personen (z.B. AG, GmbH – also auch der TOPIC Werbeagentur GmbH) sind Sie von der Abgabe befreit, da diese juristischen Personen selbst wiederum abgabepflichtig sind. Mit der Auftragsvergabe an Einzelpersonen und an nichtjuristische Personen (z.B. GbR, KG, OHG) müssen Sie jedoch die Abgabe selber an die Künstlersozialkasse abführen.
Wenn Sie nähere Informationen zur Abgabepflicht benötigen, dann steht Ihnen das TOPIC-Team unter der Telefon-Nummer 07566.617 gerne zur Verfügung. TOPIC führt seit Jahren gegen die Künstlersozialkasse eine Klage gegen die Abgabepflicht vor den Verwaltungsgerichten (demnächst auch Bundesverfassungsgericht) und kann Ihnen somit mit dem erworbenen Know-How umfassende Auskünfte geben.
(Informationen finden Sie außerdem auch im Internet unter www.kuenstlersozialkasse.de) Veröffentlicht am: 20.11.2004 |