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ZWEIFELHAFTER MARKENSCHUTZ Vorsicht bei "WM 2006"-Werbeaktionen!
Gegen die von der FIFA eingetragenen Marken "WM 2006" und "Fußball WM 2006" hatte Ferrero zuerst erfolgreich auf Löschung dieser Markeneinträge mit Hinweis auf die Allgmeingültigkeit der Begriffe geklagt; diese Entscheidung wurde jedoch vom Bundespatentamt aufgrund einer Beschwerde der FIFA wieder teilweise gekontert: Demnach kann die FIFA zumindest für einen großen Teil von Waren und Dienstleistungen die besagten Markennamen exclusiv für sich beanspruchen.
Von vielen werbetreibenden Unternehmen werden die eingetragenen Schutzrechte auf allgemeine Wortschatz-Begriffe stark kritisiert-
Wo genau die Trennlinie liegt, d.h. wann und wo man die zweifelhaften FIFA-"Marken" im Zusammenhang mit der WM z.B. in Werbeaktionen einsetzen darf oder nicht, ist höchstrichterlich noch nicht vollständig geklärt.
Falls Sie also Werbeaktionen zur WM planen:
Informieren Sie sich unbedingt über den aktuellen Stand und Verlauf der richterlichen Rechtsprechung, z.b. über Nachrichten News-Sites im Internet. Veröffentlicht am: 16.09.2005 |
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