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TELEDIENSTGESETZ
Pflicht zur Datenschutz-Erklärung auf Webseiten
Was die wenigsten wissen, geschweige denn praktizieren: Eine Datenschutz-Erklärung auf der Webseite ist Pflicht. Bei Nichtbeachtung droht Bußgeld.
Kurz und stark vereinfacht:  
Website-Betreiber sind u.a. verpflichtet, auf ihrer Website eine Datenschutz-Erklärung anzubieten, die von allen Seiten aus erreichbar ist. Bei Formularen u.ä., in denen z.B. personenbezogene Daten abgefragt werden, ist eine Einwilligung des Nutzers und ein entsprechender Hinweis mit entsprechender Protokollierung erforderlich.  

Auszug aus § 13 des Telemediengesetzes:  

"1) Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31) in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Bei einem automatisierten Verfahren, das eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht und eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein."  

 

Eine gute und erste Einführung in die Problematik erhalten Sie auf der Website der Rechtsberatung Lübeck.  

Beispiele von Datenschutzerklärungen finden Sie z.B. in den Google-Suchergebnissen.  

Beispielhaft können Sie auch die TOPIC-Datenschutz-Erklärung ansehen und ein Beispiel für die Einbindung in Formulare finden Sie im TOPIC-Kontaktformular (oben Formularbeginn und im vorletzten Formularfeld-Punkt)

 

P.S.: Die Rechtsproblematik ist je nach Website-Typ (Firmenpräsentation, Online-Shop, Forum ...) und technischer Website- und Webserver-Struktur/Technik äußerst tiefgehend und problematisch. Wir empfehlen in Zweifelsfällen eine juristische bzw. web-fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen.

Veröffentlicht am: 16.04.2007

 
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